Pressemitteilung anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte

10. Dezember 2013

Trier - Die deutsche Bundesregierung muss Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* (LSBTI) Asyl in Deutschland gewähren, wenn diesen in ihrer Heimat Diskriminierung oder Verfolgung droht. Dabei darf es keine Voraussetzung sein, dass die Asylsuchenden bereits selbst diskriminiert wurden. Ein homophobes gesellschaftliches Klima im Herkunftsland muss zur Anerkennung des Asylstatus von LSBTI genügen. Dies fordert das Aktionsbündnis gegen Homophobie anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte.

„Die eigene sexuelle Identität verleugnen zu müssen, hat schwerwiegende Konsequenzen für die eigene Gesundheit. Ein freies Leben ohne Diskriminierung ist ein grundlegendes Menschenrecht. In rund 80 Staaten wird gleichgeschlechtliche Liebe aber noch bis heute kriminalisiert", erklärt Sören Landmann, Vorsitzender des Aktionsbündnis gegen Homophobie. „LSBTI aus diesen Ländern müssen das Recht haben, in einem für sie sicheren Land zu leben. Hier helfen unverbindliche Sonntagsreden und bloße Solidaritätsbekundungen von Regierungsseite nicht weiter. Engagiertes Handeln ist gefragt."

„Das öffentlichkeitswirksame Kritisieren von homophoben Gesetzen in anderen Ländern ist richtig und wichtig. Es reicht jedoch nicht aus. Und es wirkt umso unglaubwürdiger, wenn gleichzeitig deutschen LSBTI grundlegende Rechte, wie z. B. die Möglichkeit einer Eheschließung, vorenthalten werden. Die Ablehnung und Zurückweisung, die viele LSBTI während ihres Asylverfahrens in Deutschland erleben, konterkariert zusätzlich die deutsche Position. Hier sollte dringend moralischer Anspruch und eigenes Regierungshandeln in Einklang gebracht werden", so Landmann abschließend.

 

Der Internationale Tag der Menschenrechte wird alljährlich am 10. Dezember in Erinnerung der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen begangen. Menschenrechtsorganisationen rund um den Globus nutzen das Datum, um anhaltende Verstöße gegen die Menschenrechte anzuprangern und Verbesserungen anzumahnen.

Kontakt bei Fragen:
Sören Landmann, Vorsitzender des Vorstands (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Das Aktionsbündnis gegen Homophobie (AGH) ist eine Vereinigung von Menschen, die sich gegen Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität und für Akzeptanz von gelebter Vielfalt stark machen. Es wurde am 10. Dezember 2008 gegründet. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter* werden in Familien, an Schulen, am Arbeitsplatz, aber auch in vielen Rechtssystemen mit Unverständnis, Ausgrenzung und sogar Gewalt konfrontiert. In der Überzeugung, dass die selbstbestimmte sexuelle Identität ein weder verhandelbares, noch ein durch Dritte zu vereinnahmendes Menschenrecht darstellt, engagiert sich das AGH für eine tolerante Gesellschaft, in der alle Menschen gleiche Rechte haben und frei von Diskriminierung leben können.

Weil Ablehnung, Wut und Gewalt allzu oft in Angst wurzeln und Angst zunächst und zumeist aus Ungewissheit und Fremdheit erwächst, hat sich das AGH zum Ziel gesetzt über gleichgeschlechtliche Liebes- und Lebensweisen aufzuklären, um Vorurteile abzubauen und Hassgewalt vorzubeugen.

Um dies zu erreichen, arbeitet das AGH mit Schulen, universitären Forschungsverbünden und anderen Menschenrechtsorganisationen zusammen, organisiert und begleitet Aufklärungsprojekte, Vorträge und thematische Publikationen unterstützt durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

www.aktionsbuendnis.org